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Donnerstag, 17. April 2014

Bayern regelt den Mindestabstand der Windkraftwerke zur Wohnbebauung

Bayern nutzt die Länderöffnungsklausel und setzt die Mindestabstände der Windkraftwerke von Wohnbebauungen auf das 10-fache der Gesamthöhe der Anlage (nicht Nabenhöhe!!!) fest.
Die gängigen Anlagen mit 200 Meter Höhe, müssen also einen Abstand von 2.000 Metern zur Wohnbebauung einhalten.

Besonders erschreckend ist folgende Information aus dem Artikel von Spiegel Online:
Derzeit drehen sich im Freistaat etwa 650 Rotoren.


Die Bayerische Landesregierung (CSU) sieht also bei 650 Anlagen in ganz Bayern (70.552 km²) Handlungsbedarf. Unsere Landesregierung (Rot/Grün) sieht diesen Bedarf bei weit über 3.500 Anlagen in unserem halb so großen Bundesland (34.092 km²) nicht.

Noch viel erschreckender wird die Zahl von 650 Windkraftwerken in ganz Bayern, wenn man weiß, dass im Kreis Paderborn aktuell mehr als 400 Windkraftwerke gibt und das in naher Zukunft (bei Umsetzung aller Anträge) mehr als 550 Windkraftwerke sein werden.  Und das auf einer Fläche von 1.247 km².
Die Fläche unseres Paderborner Kreises passt fast 57 mal in das Bundesland Bayern. Dennoch werden wir die Bayern mit der Anzahl der aufgestellten Windkraftwerke bald überholen.
Und hier macht sich niemand (weder Politik noch Verwaltung) Gedanken über die betroffenen Bürger, die getroffene Natur und alles was noch in diesem Kontext zu betrachten wäre?



Spiegel Online 08.04.2014

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