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Donnerstag, 17. April 2014

Windkraftinvestor verliert vor OVG

Erfolg für die Stadt Büren vor Gericht: Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster hat gestern  die Klage eines Windkraftinvestors aus Geseke abgelehnt, der vier  Windräder im Brenkcner Moosbruch errichten und betreiben wollte. Eine Genehmigung kam für die Münsteraner Richter mit Blick  auf das Luftverkehrsgesetz nicht infrage.

Bei so genannten Sonderflugbedingungen fliegen Flugzeuge über drei Pflichtmeldepunkte. Diese lägen, wenn die Piloten  sich mit dem heimischen Airport in Verbindung setzen müssen, dort, wo der Investor die Anlagen bauen  wollte.
Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Dem Investor bleibt einzig eine  Nichtzulassungsbeschwerde, die er beim Bundesverwaltungsgericht einlegen kann.
Quelle: NW 10.4.2014 seb

Wir versuchen aktuell heraus zu finden, wie sich dieses Urteil auf den nächsten Flächennutzungsplan auswirken wird.