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Mittwoch, 10. Dezember 2014

Planer argumentieren pro Windkraft



  • störender Schattenwurf könnte über Abschaltung der Windräder verhindert werden
  • Abschaltszenarien im Sinne des Vogelschutzes seien möglich
  • das Blinken lässt sich womöglich zukünftig abschalten
  • Umzingelung erst wenn weniger als 120 Grad erlebbare Topographie als Sichtschneise übrig bleiben
  • Windkraftanlagen sind nicht grundsätzlich eine Verunstaltung des Landschaftsbildes

Viele Konjunktive und wenig/kein Verständnis für die Sorgen der betroffenen Bürger.
In Bezug auf das Blinken, muss man sogar sagen, dass die Lösung nicht realer wird, wenn man sie den Bürgern immer wieder auftischt. (siehe hier)


Stattdessen Drohgebährden:

  • Eine Erhöhung der Abstände geht eindeutig zu Lasten der Rechtssicherheit.
  • sollte es keine ausgewiesenen Konzentrationszonen geben können die Windräder auch auf 170 Meter an die Wohnbebauung heranrücken.
  • je weiter die Spielräume ausgelegt würden, desto rechtsunsicherer werde der Flächennutzungsplan


  • Über allem stehe die TA-Lärm, die den Bürger vor mehr als 45 dBa schütze.

Und dann noch der Bezug auf die veraltete TA-Lärm, die laut diverser Mediziner, Ingenieure und Experten ungeeignet ist, um den Bürger vor z.B. Infraschall zu schützen.

Was lernen wir aus dem Artikel und aus der Überprüfung des Salzkottener Flächennutzungsplans:
Nichts. Es läuft weiter alles wie geschmiert für die Profiteure in unserem Kreis.